Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten im Zusammenhang mit allen angebotenen Dienstleistungen der WBA-Schule · Weiterbildende Berufsakademie im Handwerk · vertreten durch Dustin Gebhardt · Hugo-John-Straße 10 · 99086 Erfurt · Telefon: 0361/6013025 · E-Mail: info@wba-schule.de – nachfolgend „WBA-Schule“ genannt – und ihren Kunden – nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
(3) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Anwendung der AGB auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der WBA-Schule einverstanden.

§2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch die Teilnahmeerklärung des Teilnehmers und der Bestätigung der WBA-Schule zustande. Vorgesehen ist dies über die unterzeichnete Rücksendung des schriftlich zugesandten Weiterbildungsvertrags. Der Vertragsschluss muss 8 Wochen vor Weiterbildungsbeginn erfolgt sein. Ein späterer Vertragsschluss bedarf der Genehmigung der WBASchule. Im Einzelnen erfolgt der Vertragsschluss wie folgt:
(2) Die in § 2 Ziff. 1 vorgesehenen Anmeldemöglichkeiten mit der Zusendung des Vertrages stellt für sich kein rechtlich bindendes Angebot dar und begründet keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf einen Weiterbildungsplatz. Erst der ausgefüllte Vertrag und der pünktlich zurückgesendete Vertrag des im Reservierungsschreiben benannten Datum stellt ein rechtsverbindliches Angebot des Teilnehmers dar, welches der Annahme durch die WBA-Schule bedarf. Mit der Annahme dieses Angebotes durch die WBA-Schule kommt der Vertragsschluss zustande. Der Teilnehmer erhält eine Zusage durch ein Bestätigungsschreiben der WBA-Schule.
(3) Im Fall eines auf elektronischen oder postalischen Weg zugesandten Weiterbildungsvertrages kommt der Vertrag bereits mit Rücksendung des unterzeichneten Weiterbildungsvertrages an die WBASchule zustande.
(4) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrgangs, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies dem Teilnehmer von der WBA-Schule telefonisch oder schriftlich (per E-Mail oder Post) mitgeteilt.
(5) Der Abschluss des Weiterbildungsvertrages und die Teilnahme beinhalten nicht den Anspruch auf Zulassung zu einer Prüfung, die mit dem Weiterbildungsvertrag verbunden ist. Die Anmeldung zu externen Prüfungen obliegt dem Teilnehmer, sowie auch dessen Absage, wenn der Teilnehmer nicht an der anberaumten Prüfung teilnehmen wird.

§3 Vertragsgegenstand und Pflichten der Parteien

(1) Die WBA-Schule bietet Meistervorbereitungslehrgänge an, in denen die Teilnehmer auf die Prüfungen der Handwerkskammer vorbereitet werden. Die WBA-Schule vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die laut Verordnung der Meisterprüfung erforderlich sind.
(2) Die WBA-Schule erbringt ihre vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet die WBA-Schule aber nicht. Insbesondere übernimmt die WBA-Schule keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den die WBA-Schule keinen Einfluss hat.

§4 Zahlungsbedingungen

(1) Mit wirksamem Vertragsabschluss ist die vereinbarte Kursgebühr in voller Höhe mit dem gestellten Rechnungsdatum fällig, unabhängig von einer Förderung des Teilnehmers durch einen privaten oder öffentlichen Dritten (bspw. Bafög oder KfW – Bank). Der Teilnehmer gerät mit der Zahlung der fälligen Kursgebühr in Verzug, wenn nicht die vollständige Kursgebühr bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung (per Post oder per E-Mail) auf das auf der Rechnung angegebene Konto unter Nennung der Rechnungsnummer eingegangen ist. Wird die Kursgebühr drittfinanziert so tritt Verzug 14 Tage nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ein, spätestens aber mit dem Fälligkeitsdatum der Rechnung. Der Zugang des Zuwendungsbescheides ist nachzuweisen. Die Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland oder bei Rücküberweisungen in das Ausland gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(2) Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, so hat er für jede außergerichtliche Mahnung einen Betrag von 5 Euro zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer der WBA-Schule nachweist, dass dieser kein Schaden oder ein geringerer Schaden als vorstehend pauschaliert angesetzt entstanden ist.
(3) Für den Zeitraum des Verzuges ist der Anspruch zum gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
(4) Das Risiko der rechtzeitigen Zahlung fällt allein in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
(5) Die WBA-Schule behält sich vor im Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung, Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen.

§5 Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen die WBA-Schule ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§6 Widerruf

(1) Der Teilnehmer hat bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Weiterbildungsverträgen und bei Fernabsatzverträgen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Weiterbildungsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ohne Angaben von Gründen in Textform über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Der Widerruf ist zu richten an:
WBA-Schule
Dustin Gebhardt
Hugo-John-Straße 10
99086 Erfurt
Email: info@wba-schule.de
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(5) Wird der Vertrag widerrufen, sind alle Zahlungen, die die WBA-Schule erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der WBA-Schule eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei den ursprünglichen Transaktionen eingesetzt wurde, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§7 Rücktrittsrecht des Teilnehmers

(1) Bei Rücktritt des Kurses durch den Teilnehmer nach Ablauf des Widerrufrechtes sind 50% der Kursgebühr fällig. 10 Wochen vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr fällig.
(2) Der Teilnehmer kann den Nachweis erbringen, dass der WBA-Schule ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, als vorstehend angesetzt. In diesem Fall reduziert sich der Anspruch der WBASchule entsprechend.
(3) Der Teilnehmer kann einen Ersatzeilnehmer bestimmen, der für ihn am Kurs teilnimmt. In diesem Fall erhebt die WBA-Schule eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro, es sei denn, der Teilnehmer weist der WBA-Schule nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die WBA-Schule kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn dieser die etwaigen Zulassungsvoraussetzungen für die Ableistung der Schulung nicht nachweist oder ein anderer wichtiger Grund in der Person des Ersatzteilnehmers liegt, der seine Ablehnung rechtfertigt. Der Ersatzteilnehmer ist der WBA-Schule unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
(5) Die ärztlich bescheinigte Nichtinanspruchnahme des Kurses aufgrund von Krankheit begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursentgelts.

§8 Kündigung

(1) Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. außergewöhnliche verkehrsgefährdende Wasserstraßenzustände, Hochwasser, besondere Witterungsereignisse, Gewitter, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder sonstige Betriebsstörungen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Der Teilnehmer kann auf Wunsch im Falle des Vorliegens einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters teilnehmen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer wiederholt oder in besonders schwerer Weise gegen die Verhaltensregeln nach § 9 verstößt.
(4) Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

§9 Verhaltensregeln

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet sich Kenntnis über die Hausordnung der Bildungseinrichtung, in der die Fortbildungsmaßnahme durchgeführt wird, zu verschaffen und sich danach zu verhalten. Den Anweisungen der Mitarbeiter der WBA-Schule ist Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit technischer und sonstiger Ausstattung der Bildungseinrichtung sorgsam umzugehen und durch sein Verhalten zur Erreichung der Ziele der Bildungsmaßnahme beizutragen.
(2) Computer und Internetzugänge dürfen nur für die Zwecke der Bildungsmaßnahme genutzt werden. Untersagt ist insbesondere, die Computer zum Hoch- und Runterladen von illegalen und/oder pornografischen Inhalten oder urheberrechtlich geschützten Inhalten zu nutzen, für deren Verbreitung und Nutzung keine Nutzungsrechte bestehen.
(3) Sämtliche Materialien (Seminarunterlagen etc.), die dem Teilnehmer von der WBA-Schule zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht vervielfältigt werden, es sei denn, die WBA-Schule gibt hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung.

§10 Auswahl und Änderung der Unterrichtszeit

(1) Die WBA-Schule behält sich vor, die Bildungsmaßnahme abzusagen. Dies ist bei einem sachlich gerechtfertigten Grund zulässig. Hierzu zählt beispielsweise höhere Gewalt, das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die sich entweder aus dem Bildungsangebot ergibt oder bei der WBA-Schule erfragt werden kann. Hierzu zählt auch der Ausfall des Dozenten, wenn es der WBA-Schule trotz nachgewiesener Bemühungen nicht gelingt, einen adäquaten Ersatz zu organisieren. Die WBA-Schule wird sich in diesem Fall bemühen, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Im Falle der Absage wird die WBA-Schule dem Teilnehmer das geleistete Entgelt ohne Abzug erstatten.
(2) Im Bedarfsfall ist die WBA-Schule berechtigt, den Kurs zu verlegen oder Unterrichtszeiten zu verändern. Die WBA-Schule behält sich vor, die zuständige Lehrkraft auszuwechseln oder im Erkrankungsfalle eine Vertretung einzusetzen.

§11 Referenten

Die WBA-Schule sichert dem Teilnehmer qualifizierte Referenten in den Bildungsmaßnahmen zu. In Fällen, in denen im Bildungsangebot ein bestimmter Referent angekündigt ist, wird die WBA-Schule sich darum bemühen, dass dieser Referent die Bildungsmaßnahme durchführt. Allerdings besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Bei einem Referentenwechsel steht dem Teilnehmer weder ein Recht auf Minderung des Entgelts noch ein Rücktrittsrecht zu.

§12 Urheberrechte

(1) Der Inhalt aller Kurse sowie die verwendeten Materialien wie die Kurs-unterlagen, Präsentationen, Skripte und Aufzeichnungen sind Eigentum der WBA-Schule bzw. der jeweiligen Referenten und sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser ist ausschließlich durch die Teilnehmer gestattet. Aufzeichnung der Veranstaltungen in Audio oder Video bzw. durch Screenshots oder anderweitig durch die Teilnehmer sind untersagt. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.
(2) Sämtliche Materialien, die dem Teilnehmer von der WBA-Schule zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, die WBA-Schule gibt hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung.

§13 Haftung

(1) Die WBA-Schule haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Die Teilnahme am Kurs geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden jeder Art, die der Teilnehmer selbst verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten.
(2) Die WBA-Schule schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der WBASchule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WBA-Schule beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WBA-Schule oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WBA-Schule beruhen.

§14 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden zwecks Bearbeitung der Anmeldung und für den Fall von Vertragsfragen bei der WBA-Schule gespeichert. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden nur soweit es für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs, über die erfolgte Teilnahme die fördernde Stelle auf Anfrage zu unterrichten ist. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen.

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Falle richtet sich der Inhalt der unwirksamen Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke entsprechend.

§16 Gerichtsstand

Soweit eine Abrede hierüber zwischen den Parteien rechtlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien Erfurt als Gerichtsstand. Erfurt als Gerichtsstand wird auch für den Fall ausdrücklich vereinbart, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.