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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich für alle Schulungsveranstaltungen der WBA

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungsveranstaltungen der WBA


Weiterbildende Berufsakademie - Anmeldung

  1. Anmeldungen von Teilnehmern zu Schulungsveranstaltungen werden seitens der WBA nur berücksichtigt, sofern sie in Schriftform und unter Verwendung des hierfür seitens der WBA bereitgestellten Anmeldeformulars erfolgen, und sofern sie der WBA bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn zugehen.
  2. Es besteht kein Anspruch des Anmeldenden gegenüber der WBA auf Annahme der Meldung, Abschluß eines Schulungsvertrages und Einräumung von Schulungsplätzen durch die WBA.
  3. Werden Anmeldungen für Schulungen seitens der WBA bestätigt, so bedarf die Bestätigung der Anmeldung zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  4. Zwischen dem Anmelder und der WBA entsteht mit wirksamer Annahme der Anmeldung ein Schulungsvertrag unter Einbeziehung der Angaben in der Anmeldung sowie dieser AGB.
  5. Der Anmelder ist berechtigt, objektiv zur Schulung geeignete Teilnehmer nach seiner Wahl gemäß der in der Anmeldung genannten Anzahl von Schulungsteilnehmern zur Schulungsteilnahme zu entsenden.
  6. Die WBA ist berechtigt, Teilnehmer zurückzuweisen, die sich nach billigem Ermessen der WBA als zur Schulung ungeeignet erweisen. Für nach vorstehendem Satz 1 zurückgewiesene Teilnehmer steht dem Anmelder kein Anspruch auf Freistellung von Leistung der Teilnahmegebühr gegenüber der WBA zu.
  7. Ankündigungen und Einladungen zu Schulungsveranstaltungen durch die WBA begründen keine Ansprüche auf Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung.


Schulungsentgelt

  1. Die seitens der WBA in den Anmeldungsunterlagen benannten Schulungsentgelte sind als Nettobeträge angegeben, auf die zusätzlich die im Rechnungsstellungszeitpunkt jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
  2. Der Anspruch der WBA auf Zahlung des Schulungsentgeltes entsteht mit Abschluß des Schulungsvertra-ges und ist wie folgt zur Zahlung fällig:
  3. Bei der Anmeldung zur Teilnahme ist eine Anzahlung von 20 % des gesamten Schulungsentgelts zur Zahlung fällig. Die Anmeldung wird erst nach Eingang der An-zahlung bearbeitet.
  4. Die restlichen 80 % des Schulungsentgelts sowie Mate-rialkosten sind 5 Tage vor Beginn des Lehrgangs fällig. Sofern bis zum Tage des Schulungsbeginns diese Ge-bühren und Kosten nicht zur freien Verfügung der WBA stehen, ist eine Teilnahme am Kurs oder am Meister-lehrgang nicht möglich. Eine verzögerte Bafög-Zahlung berührt die Zahlungsfälligkeit in obigem Sinne nicht. Hierfür zeichnet allein der Kursteilnehmer verantwortlich.
  5. Das Schulungsentgelt ist durch den Anmelder unver-züglich und ohne Abzüge nach Rechnungserhalt auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung unter Beachtung der vorstehenden Fälligkeitsregeln zu ent-richten.
  6. Im Fall des Zahlungsverzuges ist die WBA berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5 % über dem Basiszins gemäß § 288 BGB zu verlangen.
  7. 5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der WBA ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt entsprechend für die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts.


Stornierung

  1. Die Absage des Anmelders betreffend die Teilnahme an Veranstaltungen zu denen die Meldung der WBA im Zeitpunkt der Absage bereits zugegangen ist, berechtigt die WBA, sofern sie die Absage nicht zu vertreten hat, wie folgt:
  2. Bei Stornierung einer Anmeldung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 160,00 zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.
  3. Bei Stornierung einer Anmeldung bis eine Woche vor Seminarbeginn wird die Hälfte des Schulungsentgeltes für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer An-meldung erhoben.
  4. Bei Stornierung einer Anmeldung von weniger als einer Woche vor Seminarbeginn wird für jeden einzel-nen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung das volle Schulungsentgelt erhoben.
  5. Der Anmelder kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer stellen.
  6. Stornierungen haben zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
  7. Die WBA ist berechtigt, eine Schulungsveranstaltung wegen einer nach ihrem billigen Ermessen als zu gering erachteten Teilnehmerzahl, bis 14 Tage vor Veranstal-tungsbeginn abzusetzen. Im Falle der Absetzung einer Schulungsveranstaltung durch die WBA, gleich aus wel-chem Grund, stehen dem Teilnehmer keinerlei Ansprü-che aus dem Grund der Absage, insbesondere Scha-densersatzansprüche oder Ansprüche auf ersatzweise Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gegen die WBA zu.
  8. Ein Entgeltanspruch der WBA betreffend abgesetzte Veranstaltungen besteht nicht.
  9. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der WBA gegenüber dem Anmelder aus Anlass der Teilnahmestornierung bleiben unbenommen.


Sonstiges

  1. Die WBA bietet eine den einschlägigen Richtlinien und Anforderungen entsprechende qualifizierte Schu-lung und Ausbildung. Eine Garantie für das Bestehen der vom Schulungsteilnehmer abzulegenden Prüfungen wird jedoch nicht übernommen.
  2. Das Kopieren jeglicher seitens der WBA anläßlich einer Schulung dem Teilnehmer zur Verfügung gestellter Unterlagen sowie die Mitnahme von Mehrfertigun-gen solcher Unterlagen vom Schulungsort ist strengstens untersagt.
  3. Der Anmelder haftet gegenüber der WBA für die Beachtung der Bestimmung der vorstehenden Ziffer 1. auch durch solche Dritte, die der Anmelder zur Schu-lungsteilnahme entsendet.
  4. Jeglicher Verstoß des Anmelders eines von ihm gemeldeten Teilnehmers gegen diese AGBs verpflichtet den Anmelder zum Schadensersatz.
  5. Ihre Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von uns unter strikter Einhal-tung des BDSG gespeichert.
  6. Im Fall der ganzen- oder teilweisen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB, bleibt die Wirk-samkeit der sonstigen Klauseln der AGB wie auch des Schulungsvertrages insgesamt unberührt.
  7. Gerichtsstand ist Erfurt


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